Allgemeine Geschäftsbedingungen Movision-DK by Michael Bornhütter

1. Abschluss des Teilnehmervertrages
Mit der Anmeldung, die per Mail oder postalisch erfolgen kann, wünschen Sie
verbindlich den Abschluss eines Teilnahmevertrages. Die Teilnehmerzahl ist
begrenzt. Der Vertrag kommt mit der Bezahlung der Teilnahmegebühr und
Zusendung der Buchungsbestätigung durch Movision-DK by Michael
Bornhütter, nachfolgend Veranstalter genannt, zustande. Die
Buchungsbestätigung erfolgt per Mail. Der Vertragspartner hat für seine eigenen
Vertragsverpflichtungen einzustehen.

2. Zahlungsbedingungen
a) Innerhalb von 14 Tagen nach der verbindlichen Anmeldung sind 50% der
Teilnahmegebühr auf das in der Anmeldebestätigung genannte Konto fällig.
Erfolgt die Anmeldung weniger als 14 Tage vor dem Beginn des gebuchten
Camps, ist die komplette Teilnahmegebühr sofort zu überweisen.

b) Leistet der Vertragspartner die Zahlung nicht entsprechend der vereinbarten
Zahlungsfälligkeiten, so ist der Veranstalter berechtigt, nach
Zahlungserinnerung mit Fristsetzung vom Teilnehmervertrag zurückzutreten.

3. Leistungsänderungen
a) Maßgeblich für den Inhalt des Teilnehmervertrages sind allein die
Ausschreibung, diese AGB, die allgemeinen Informationen zum Camp (siehe
Website) und die Teilnahmebestätigung sowie individuelle Abreden.

b) Änderungen wesentlicher Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des
Teilnehmervertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom
Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur
gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt
des Camps nicht beeinträchtigen.

c) Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die
geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

d) Der Veranstalter ist verpflichtet, den Vertragspartner über wesentliche
Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnisnahme über den
Änderungsgrund zu informieren. Gegebenenfalls wird er dem Vertragspartner
eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

e) Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung ist der
Vertragspartner berechtigt, unentgeltlich vom Teilnehmervertrag zurückzutreten
oder die Teilnahme an einem gleichwertigen Camp zu verlangen, wenn der
Veranstalter in der Lage ist, ein solches Camp ohne Mehrpreis für den
Vertragspartner aus seinem Angebot anzubieten. Der Vertragspartner hat diese
Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters über die Änderung
der Leistung oder der Absage des Camps diesem gegenüber geltend zu machen.

4. Rücktritt durch den Vertragspartner vor Beginn des Camps/Stornokosten
a) Der Vertragspartner kann jederzeit vor Beginn des Camps zurücktreten. Der
Rücktritt ist gegenüber dem Veranstalter per Mail oder unter der angegebenen
Anschrift zu erklären. Maßgeblich ist bei postalischer Zustellung der Zugang der
Rücktrittserklärung beim Veranstalter, nicht die Aufgabe zur Post.

b) Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen.

c) Tritt der Vertragspartner vor Beginn des Camps zurück, so verliert der
Veranstalter den Anspruch auf die Teilnehmergebühr. Stattdessen kann der
Veranstalter, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall
höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum
Rücktritt getroffenen Veranstaltungsvorkehrungen und seine Aufwendungen in
Abhängigkeit von der jeweiligen Teilnehmergebühr verlangen. Krankheit des
Vertragspartners sind für den Veranstalter keine höhere Gewalt, sondern
Vorfälle, deren Eintritt nicht ungewöhnlich ist. Der Abschluss einer
Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.

d) Der Veranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h.
unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich
vereinbarten Beginn des Camps in einem prozentualen Verhältnis zur
Teilnehmergebühr pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung
gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige
Verwendungen der Veranstaltungsleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung
wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des
Vertragspartner wie folgt berechnet:
- vor dem 42. Tag vor Beginn des Camps 15% der Teilnehmergebühr,
- Rücktritt ab 42 bis 30 Tage vor Beginn des Camps 30% der
Teilnehmergebühr,
- Rücktritt ab 29 bis 20 Tage vor Beginn des Camps 40% der Teilnehmergebühr,
- Rücktritt ab 19 bis 11 Tage vor Beginn des Camps 60% der Teilnehmergebühr,
- Rücktritt ab 10 Tage vor Beginn des Camps 80% der Teilnehmergebühr,
- bei Nichtantritt des Camps 90% der Teilnehmergebühr.

e) Dem Vertragspartner bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Veranstalter
nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer
Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.

f) Der Vertragspartner ist berechtigt einen Ersatzteilnehmer zu stellen, dadurch
bleiben die vorstehenden Bedingungen unberührt.

5. Umbuchung & Ersatzperson & Ersatzunterlagen
Eine Änderung / Umbuchung der Teilnahme hinsichtlich des laut
Teilnehmervertrag gebuchten Camps ist bis 3 Wochen vor Beginn möglich. Bis
zum Beginn des Camps kann der Teilnehmer verlangen, dass statt seiner ein
Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Teilnehmervertrag eintritt. Der
Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen. Tritt ein Dritter in den
Vertrag ein, so haften er und der Vertragspartner dem Veranstalter gegenüber als
Gesamtschuldner für die Teilnehmergebühr und die durch den Eintritt des
Dritten entstehenden Mehrkosten.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Teilnehmer einzelne Veranstaltungsleistungen, die ihm
ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm
zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen
zwingenden Gründen), hat der Teilnehmer bzw. Vertragspartner keinen
Anspruch auf anteilige Erstattung der Teilnehmergebühr.

7. Kündigung & Rücktritt durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vor Beginn des Camps vom
Teilnehmervertrag zurücktreten oder nach Beginn des Camps den Vertrag
kündigen:
a) Bei zu geringer Teilnehmerzahl hat der Veranstalter das Recht, den Kurs
ersatzlos zu streichen. Ansprüche aus zumutbaren Änderungen im Kursangebot
sind ausgeschlossen, die Zahlungsbedingungen bleiben hiervon unberührt. Bei
ersatzloser Streichung eines Kursangebots werden die Kursgebühren
rückerstattet. In jedem Fall ist der Veranstalter verpflichtet, den Vertragspartner
unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichterfüllung des
Camps hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung und ggf.
ein Ersatzangebot unverzüglich zuzuleiten. Der Vertragspartner erhält die
eingezahlten Teilnehmergebühren innerhalb von 14 Tagen zurück.
Weitergehende Ansprüche seitens des Vertragspartner sind ausgeschlossen.

b) Ausschluss: Wenn der Teilnehmer die Durchführung des Camps, trotz
Abmahnung, anhaltend stört und sich damit vertragswidrig verhält, kann der
Veranstalter den Teilnehmervertrag kündigen, wenn die sofortige Aufhebung
des Teilnehmervertrages gerechtfertigt ist. In diesem Falle steht dem
Veranstalter der Anspruch auf die vereinbarte Teilnehmergebühr weiterhin zu.
Der Veranstalter muss sich aber in diesem Fall den Wert seiner ersparten
Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer
anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen
erlangt werden.

8.Haftung
Die Teilnahme am Unterricht erfolgt auf eigene Verantwortung. Eine Haftung
unsererseits für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ist ausgeschlossen.
Wir haften für eine ordnungsgemäße Funktion der von uns zur Verfügung
gestellten Einrichtungsgegenstände. Wir haften jedoch weder für
Gesundheitsschäden, die Kursteilnehmer aufgrund der Teilnahme der
angebotenen Kurse erleiden noch für selbst verschuldete Unfälle. Für
mitgebrachte Sach- und Wertgegenstände übernehmen wir keine Haftung.

9. Ausschluss von Ansprüchen
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung des Camps hat der
Vertragspartner innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen
Zeitpunkt der Beendigung des Camps geltend zu machen. Die Geltendmachung
kann fristwahrend nur gegenüber dem Veranstalter erfolgen. Nach Ablauf der
Frist kann der Vertragspartner Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne
Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

10. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
a) Teilnehmer bzw. Vertragspartner der Europäischen Gemeinschaften und
anderer Staaten, die außerhalb von Dänemark zum Camp anreisen, haben sich
selbständig und vor Abschluss des Teilnehmervertrages über Bestimmungen von
Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie über deren evtl. Änderungen zu
unterrichten.

b) Der Teilnehmer bzw. Vertragspartner ist verantwortlich für das Beschaffen
und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche
Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile,
die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von
Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten.

11. Salvatorische Klausel
Sind einzelne Bestandteile der Geschäftsbedingungen unwirksam, wird die
Gültigkeit der übrigen hierdurch nicht berührt. Die Parteien anerkennen für
diesen Fall diejenige gültige Regelung, die dem der Regelungsintention des
unwirksamen Bestandteils inhaltlich am nächsten kommt.

Movision-DK by Michael Bornhütter, Stand: Januar 2025
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